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Hauptbeispiel · Alram14, München

Alram14: Welcher Terminplan gilt?

Ein dokumentierter Neustart und zwei veröffentlichte Fertigstellungstermine werfen eine Prüffrage auf. Welcher Meilenstein und welche Terminplanversion gelten?

Unabhängiges Beispiel aus öffentlichen Quellen mit beispielhaften Prüfschritten. Keine Kundenbeurteilung, Finanzierungsentscheidung oder laufende Analyse.

Historischer Luftbildausschnitt der Alramstraße 14 in München vom 26. April 2020 mit freiliegendem Boden und Erdarbeiten.
26. April 2020 · Historisches Orthofoto
Historischer Luftbildausschnitt der Alramstraße 14 in München vom 24. August 2024 mit wassergefüllter Baugrube.
24. August 2024 · Historisches Orthofoto

Bayerische Vermessungsverwaltung – www.geodaten.bayern.de · CC BY 4.0. Räumlicher Ausschnitt und angepasste Darstellungsgröße. Historische Bilder, kein aktueller Baustellenzustand; der Ausschnitt ist keine Katastergrenze.

Prüfschritte und ihre Aussagegrenzen

01 · Quellen lesen

Der Neustart ist dokumentiert

Pembroke berichtete am 28. April 2026 über die Grundsteinlegung und Arbeiten an den Untergeschossen. Das Bild von 2024 liefert historischen Kontext, keinen Nachweis des heutigen Baufortschritts.

02 · Prüffrage bestimmen

Zwei Termine brauchen Kontext

Die Mitteilung des Investors vom April 2026 nennt Mitte 2028; die Projektseite des Bauunternehmens nennt Oktober 2028. Dieser Unterschied allein belegt keine Verzögerung.

03 · Fehlende Unterlage anfordern

Den maßgeblichen Meilenstein klären

Beispielhafter Prüfschritt: den aktuell vereinbarten Terminplan, seine Version und die Definition des geprüften Meilensteins anfordern. Diese internen Unterlagen liegen im öffentlichen Beispiel nicht vor.

04 · Prüfung nachvollziehbar halten

Antwort und neue Version festhalten

Vorgesehener Ablauf: ursprüngliche Quellen und Prüffrage erhalten und eine spätere Klärung mit einer neuen Prüfversion verknüpfen. Diese Seite zeigt keine abgeschlossene Kundenprüfung.

Öffentliche Quellen und ihr Aussageumfang

Geprüft am 22. Oktober 2026. Die genannten Organisationen sind Informationsquellen; ihre Nennung bedeutet weder Kundenbeziehung noch Empfehlung oder Partnerschaft.